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  • Allgemeine Bedingungen und Konditionen

    • Schnelle Reparatur
    • 1 Jahr Garantie nach der Reparatur
    • Einbau/Erweiterung einschließlich
    • BMW Spezialist
    • Internationaler Versand

    ARTIKEL 1. ALLGEMEINES

    1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Elektrofix, nachfolgend „Verwender“ genannt, und einem Kunden, auf den der Verwender diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.

    2. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, zu deren Ausführung der Nutzer Dritte hinzuziehen muss.

    3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Angestellten des Nutzers und seine Geschäftsleitung bestimmt.

    4. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

    5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Der Nutzer und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

    6. Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so erfolgt die Auslegung „nach dem Geist“ dieser Bestimmungen.

    7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.

    8. Wenn der Nutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Nutzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.

    ARTIKEL 2 ANGEBOTE UND ANGEBOTE

    1. Alle Angebote des Verwenders sind freibleibend, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist zur Annahme. Wird keine Annahmefrist festgelegt, kann das Angebot in keiner Weise Rechte begründen, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.

    2. Der Nutzer kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.

    3. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, ohne die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.

    4. Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist der Nutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.

    5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Verwender nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

    ARTIKEL 3 VERTRAGSDAUER; AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN, GEFAHRÜBERGANG, AUSFÜHRUNG UND ÄNDERUNG DES VERTRAGS; PREISERHÖHUNG

    1. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

    2. Ist für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben worden, so handelt es sich dabei niemals um eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist sollte der Kunde den Nutzer daher schriftlich in Verzug setzen. Dem Nutzer sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.

    3. Der Nutzer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten fachlichen Praxis aus. Alles auf der Grundlage des damaligen Stands der Technik.

    4. Der Nutzer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    5. Wenn der Nutzer oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrags Arbeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber bezeichneten Standort ausführen, stellt der Auftraggeber die von diesen Mitarbeitern vernünftigerweise benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.

    6. Die Lieferung erfolgt ab dem Unternehmen des Nutzers. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde den Kauf verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilt, ist der Verwender berechtigt, die Waren auf Risiko und Kosten des Kunden zu lagern. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Waren dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

    7. Der Benutzer hat das Recht, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.

    8. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Nutzer die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

    9. Der Kunde sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Nutzer als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, dem Nutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden dem Verwender die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist der Verwender berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den dann üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt erst, nachdem der Kunde dem Nutzer die Daten zur Verfügung gestellt hat. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, weil er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat.

    10. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist, diese zu ändern oder zu ergänzen, so werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung ändern. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung geändert wird, sei es auf Wunsch oder Hinweis des Auftraggebers, der zuständigen Behörden usw., und die Vereinbarung dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht verändert wird, kann dies Auswirkungen auf das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann sich auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöhen oder verringern. Der Nutzer wird so viele Angebote wie möglich im Voraus abgeben. Durch eine Änderung der Vereinbarung kann außerdem die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist geändert werden. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit, den Vertrag zu ändern, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.

    11. Im Falle einer Änderung des Vertrags, einschließlich eines Nachtrags, ist der Verwender erst dann berechtigt, diesen auszuführen, wenn der Bevollmächtigte des Verwenders diesem zugestimmt hat und der Kunde dem Preis und den sonstigen für die Ausführung festgelegten Bedingungen, einschließlich der für die Ausführung zu bestimmenden Zeit, zugestimmt hat. Die Nichtausführung oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keinen Verzug des Nutzers dar und ist kein Grund für den Kunden, den Vertrag zu kündigen oder zu stornieren.

    12. Ohne in Verzug zu sein, kann der Benutzer eine Aufforderung zur Änderung des Vertrags ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, beispielsweise für die in diesem Zusammenhang zu leistenden Arbeiten oder zu liefernden Waren.

    13. Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer nicht ordnungsgemäß nachkommen, so haftet er für alle Schäden, die dem Nutzer dadurch direkt oder indirekt entstehen.

    14. Wenn der Verwender mit dem Kunden ein festes Honorar oder einen festen Preis vereinbart, ist der Verwender dennoch berechtigt, dieses Honorar oder diesen Preis jederzeit zu erhöhen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen, wenn sich die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung ergibt oder durch eine Erhöhung der Rohstoffpreise, Löhne usw. oder aus anderen Gründen verursacht wird, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren.

    15. Wenn die Preiserhöhung, die nicht aus einer Vertragsänderung resultiert, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist nur der Kunde berechtigt, sich auf Titel 5, Absatz 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu berufen, um den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Benutzer

    • ist dann immer noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu erfüllen;
    • wenn sich die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder Verpflichtung ergibt, die dem Nutzer nach dem Gesetz obliegt;
    • wenn vorgesehen ist, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll;
    • oder bei Lieferung einer Sache, wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung mehr als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.

    ARTIKEL 4 AUSSETZUNG, KÜNDIGUNG UND VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGS

    1. Der Verwender ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, wenn dem Verwender nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die ihn befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird wenn der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht oder nur unzureichend geleistet wird oder wenn aufgrund einer Verzögerung seitens des Kunden nicht mehr erwartet werden kann, dass der Verwender den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen erfüllt.

    2. Darüber hinaus ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Einhaltung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn andere Umstände eintreten, die dem Nutzer die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zumutbar machen.

    3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen des Nutzers gegenüber dem Kunden sofort fällig. Wenn der Nutzer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

    4. Wenn der Benutzer mit der Aussetzung oder Auflösung fortfährt, ist er in keiner Weise verpflichtet, die dadurch verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen.

    5. Wenn die Auflösung dem Kunden zuzuschreiben ist, hat der Nutzer Anspruch auf Ersatz des Schadens, einschließlich der Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstanden sind.

    6. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist der Verwender berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Entschädigung verpflichtet ist, während der Kunde aufgrund der Nichterfüllung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.

    7. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Nutzer wird der Nutzer in Absprache mit dem Auftraggeber die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten auf Dritte veranlassen. Es sei denn, die Kündigung ist dem Kunden zuzurechnen. Wenn die Übertragung des Werks für den Nutzer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.

    8. Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung – sofern diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Kunden, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Kunde nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es dem Nutzer frei, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Auftrag oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass er zu irgendeiner Entschädigung oder einem Schadenersatz verpflichtet ist. Die Forderungen des Nutzers gegenüber dem Kunden werden in diesem Fall sofort fällig.

    9. Wenn der Kunde einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Gegenstände zuzüglich der Liefer- und Versandkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

    ARTIKEL 5 HÖHERE GEWALTSAMKEIT

    1. Der Verwender ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den er auch nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten hat.

    2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition in Gesetz und Rechtsprechung alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die der Nutzer keinen Einfluss ausüben kann, die ihn aber daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen des Nutzers oder bei Dritten. Der Nutzer ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

    3. Der Nutzer kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Überschreitet diese Frist zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.

    4. Sofern der Nutzer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist der Nutzer berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert zu berechnen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

    ARTIKEL 6 ZAHLUNGS- UND BEITREIBUNGSKOSTEN

    1. Die Zahlung hat stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der vom Nutzer angegebenen Weise und in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen, es sei denn, der Nutzer hat schriftlich etwas anderes angegeben. Der Nutzer ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.

    2. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz fällig. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem er den gesamten geschuldeten Betrag bezahlt hat.

    3. Der Benutzer hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden. Der Nutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge für die Zuweisung der Zahlung angibt. Der Benutzer kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn diese nicht die noch fälligen Zinsen, die laufenden Zinsen und die Inkassokosten umfasst.

    4. Der Kunde ist niemals berechtigt, das, was er dem Nutzer schuldet, zu verrechnen. Beanstandungen des Rechnungsbetrags setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Schulleiter, der sich nicht auf Abschnitt

    6.

    5.3 (§§ 231 bis 247 Buch 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus anderen Gründen auszusetzen.

    5. Wenn der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Befriedigung entstehen, zu Lasten des Auftraggebers. Der Verzug des Auftraggebers, der eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt (privater Auftraggeber), tritt ein, wenn er innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag der Aufforderung zur Zahlung aufgefordert wurde und die Zahlung nicht erfolgt ist. In der Mahnung wird auch auf die Folgen einer Nichtbezahlung hingewiesen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Beträge berechnet. Sind dem Nutzer jedoch höhere Kosten für die Einziehung entstanden, die vernünftigerweise notwendig waren, und handelt es sich bei dem Kunden nicht um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt (Geschäftskunde), so sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Alle anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Kunden zurückgefordert. Der Kunde schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.

    ARTIKEL 7 EIGENTUMSVORBEHALT

    1. Alles, was der Nutzer im Rahmen des Vertrags liefert, bleibt Eigentum des Nutzers, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem/den mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.

    2. Die vom Nutzer gelieferte Lieferung, die gemäß Absatz 1. die unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

    3. Der Kunde muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Nutzers zu sichern. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, den Verwender hiervon unverzüglich zu unterrichten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung dem Verwender auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat der Nutzer Anspruch auf diese Token. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde gegenüber dem Nutzer, im Voraus an allem mitzuwirken, was sich in diesem Zusammenhang als notwendig oder wünschenswert erweisen (könnte).

    4. Für den Fall, dass der Nutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde dem Nutzer und vom Nutzer zu benennenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Nutzers befindet, und es zurückzunehmen.

    ARTIKEL 8 GARANTIEN, UNTERSUCHUNGEN UND BESCHWERDEN, VERJÄHRUNG

    1. Die vom Verwender zu liefernden Waren müssen den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Gegenstände, die zur Verwendung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei einer Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Kunde selbst prüfen, ob es für die Verwendung dort geeignet ist und die dafür festgelegten Bedingungen erfüllt. In diesem Fall kann der Benutzer andere Garantie- und andere Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Waren oder die auszuführenden Arbeiten festlegen.

    2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr nach der Lieferung, es sei denn, aus der Beschaffenheit der gelieferten Ware ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Bezieht sich die vom Nutzer geleistete Garantie auf eine Ware, die von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller der Ware geleistete Garantie, sofern nicht anders angegeben.

    3. Jegliche Form der Gewährleistung erlischt, wenn ein Mangel infolge oder als Folge einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung oder einer Verwendung nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum, einer unsachgemäßen Lagerung oder Wartung durch den Kunden und/oder Dritte aufgetreten ist, wenn der Kunde oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung des Benutzers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, andere Sachen an ihr angebracht haben, die nicht hätten angebracht werden dürfen, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder behandelt wurden. Der Kunde hat auch keinen Anspruch auf eine Garantie, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle des Benutzers liegen, einschließlich der Witterungsbedingungen (wie z.B., aber nicht beschränkt auf extreme Regenfälle oder Temperaturen) und so weiter.

    4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, sobald ihm die Ware zur Verfügung gestellt bzw. die entsprechenden Arbeiten durchgeführt worden sind. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die Qualität und/oder die Quantität der gelieferten Ware dem entspricht, was vereinbart wurde, und ob sie die Anforderungen erfüllt, die die Parteien in dieser Hinsicht vereinbart haben. Sichtbare Mängel müssen dem Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel sind dem Nutzer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer angemessen reagieren kann. Der Kunde muss dem Nutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu untersuchen (oder untersuchen zu lassen).

    5. Eine rechtzeitige Reklamation des Auftraggebers setzt seine Zahlungsverpflichtung nicht aus. In diesem Fall bleibt der Kunde auch verpflichtet, die anderen bestellten Artikel zu kaufen und zu bezahlen und das zu tun, was er dem Nutzer aufgetragen hat.

    6. Wird ein Mangel später gerügt, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.

    7. Wenn festgestellt wird, dass eine Sache mangelhaft ist und dies rechtzeitig beanstandet wurde, hat der Nutzer die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt oder, wenn eine Rücksendung nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, nach seiner Wahl zu ersetzen oder für die Reparatur zu sorgen oder dem Kunden eine Ersatzgebühr zu zahlen. Im Falle eines Austauschs ist der Kunde verpflichtet, die ausgetauschte Sache an den Nutzer zurückzugeben und das Eigentum daran auf den Nutzer zu übertragen, sofern der Nutzer nichts anderes angibt.

    8. Stellt sich heraus, dass eine Beanstandung unbegründet ist, gehen die dem Nutzer dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für Nachforschungen, vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

    9. Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Austausch, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Rückrufkosten, zu Lasten des Kunden.

    10. Ungeachtet der gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwendungen gegen den Nutzer und die von ihm in die Vertragsabwicklung einbezogenen Dritten ein Jahr.

    ARTIKEL 9 HAFTUNG

    1. Sollte der Nutzer haften, so ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.

    2. Der Nutzer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Daten verlassen hat, die vom oder im Namen des Kunden bereitgestellt wurden.

    3. Sollte der Nutzer für einen Schaden haften, so ist die Haftung des Nutzers auf höchstens den doppelten Rechnungswert der Bestellung beschränkt, zumindest aber auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.

    4. Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den sein Versicherer in dem betreffenden Fall gezahlt hat.

    5. Der Benutzer haftet nur für direkte Schäden.

    6. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten verstanden, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens anfallen, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, sowie die angemessenen Kosten, die anfallen, um die fehlerhafte Leistung des Nutzers in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen, sofern sie dem Nutzer zugerechnet werden können, und die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens anfallen, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

    7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

    ARTIKEL 10 ENTSCHÄDIGUNG

    1. Der Kunde stellt den Nutzer von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen als dem Nutzer zuzurechnen ist. Sollte der Nutzer aus diesem Grund von Dritten verklagt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Nutzer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Kunde keine angemessenen Maßnahmen ergreifen, ist der Nutzer berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die dem Nutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

    ARTIKEL 11 GEISTIGES EIGENTUM

    1. Der Nutzer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. Der Nutzer ist berechtigt, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse seinerseits auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

    ARTIKEL 12 ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

    1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Nutzer beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

    2. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Geschäftssitz des Nutzers zuständig, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Der Nutzer ist jedoch berechtigt, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

    3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.